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Entschädigungen

Was sind Entschädigungen gemäß § 24 Nr. 1 Einkommensteuergesetz?

Verliert jemand seine Einkünfte aus einer der 7 Einkunftsarten, die im Einkommensteuergesetz § 2 genannt sind, so erhält er dafür unter Umständen einen Entschädigung, wie z. B. eine Abfindung bei Arbeitsplatzverlust oder Kündigung eines Handelsvertretervertrages. Diese Entschädigung wird in der Regel als Geldleistung vereinbart und kann teilweise oder vollständig steuerlich begünstigt sein.

Wie steht das genau im Gesetz?

"Zu den Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes (§ 2 Abs. 1) gehören auch

  1. Entschädigungen, die gewährt worden sind
    1. als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen oder
    2. für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit, für die Aufgabe einer Gewinnbeteiligung oder einer Anwartschaft auf eine solche;
    3. als Ausgleichszahlungen an Handelsvertreter nach § 89b des Handelsgesetzbuchs".

Einkommensteuergesetz (EStG) § 24 Nr. 1

Welche Vorteile können Sie aus Ihrem Wissen über Entschädigungen ziehen?

Schon wenn Sie Verträge abschließen, mit denen Sie Einkünfte erzielen, sollten Sie aushandeln, was passiert, wenn eine Seite den Vertrag kündigt oder von ihm zurücktritt. Schließlich gehen Ihnen dann ja geplante Einnahmen verloren. Sollte das nicht oder nicht ausreichend gelungen sein, so können Sie auch in der Vertragslaufzeit oder bei Kündigung des Vertrages noch verhandeln, um eine Entschädigung für entgangene oder entgehende Einnahmen herauszuholen.

Was sollten Sie beachten, um keinen Schaden zu erleiden?

Einen Rechtsanspruch auf Entschädigungen gibt es meist erst dadurch, dass solche Vereinbarungen im Vertrag enthalten sind oder bei der Vertragskündigung vereinbart werden. Das gilt z.B. auch für Abfindungen. So ist im Kündigungsschutzgesetz genau definiert, unter welchen Bedingungen ihnen eine Abfindung zusteht. Und selbst mit dieser Regelung sind noch einige "Fallen" verbunden, vor denen Sie sich hüten müssen. (vgl. abfindunginfo.de)

Wie denken andere über Entschädigungen?

Weiterführende Links

Steuerbegünstigung für Entschädigungen gem. Estg § 34

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www.gesetze-ganz-einfach.de/estg/estg24.htm; letzte Aktualisierung: 16.06.2010