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(Ein-)Fünftelregelung

Was heißt "(Ein-)Fünftelregelung"?

Mit (Ein-)Fünftelregelung wird das Verfahren bezeichnet, nach dem bestimmte außerordentliche Einkünfte wie z.B. Entlassungsabfindungen versteuert werden. Bei der (Ein-)Fünftelregelung wird vereinfacht so gerechnet, als würden Sie 5 Jahre lang 1/5 der außerordentlichen Einkünfte erhalten. Ein Rechenbeispiel dafür finden Sie unter abfindunginfo.de

Dieses Verfahren wird angewendet besonders bei

Für Veräußerungsgewinne für Betriebe kann auf Antrag eine abweichende Steuerberechnung gewählt werden, wie sie im EStG § 34 Abs. 3 beschrieben wird.

Wie steht das genau im Gesetz?

"§ 34 Außerordentliche Einkünfte

(1) Sind in dem zu versteuernden Einkommen außerordentliche Einkünfte enthalten, so ist die auf alle im Veranlagungszeitraum bezogenen außerordentlichen Einkünfte entfallende Einkommensteuer nach den Sätzen 2 bis 4 zu berechnen. Die für die außerordentlichen Einkünfte anzusetzende Einkommensteuer beträgt das Fünffache des Unterschiedsbetrags zwischen der Einkommensteuer für das um diese Einkünfte verminderte zu versteuernde Einkommen (verbleibendes zu versteuerndes Einkommen) und der Einkommensteuer für das verbleibende zu versteuernde Einkommen zuzüglich eines Fünftels dieser Einkünfte. Ist das verbleibende zu versteuernde Einkommen negativ und das zu versteuernde Einkommen positiv, so beträgt die Einkommensteuer das Fünffache der auf ein Fünftel des zu versteuernden Einkommens entfallenden Einkommensteuer ...

(2) Als außerordentliche Einkünfte kommen nur in Betracht:

  1. Veräußerungsgewinne im Sinne der § § 14, 14a Abs. 1, der § § 16 und 18 Abs. 3 mit Ausnahme des steuerpflichtigen Teils der Veräußerungsgewinne, die nach § 3 Nr. 40 Buchstabe b in Verbindung mit § 3c Abs. 2 teilweise steuerbefreit sind;
  2. Entschädigungen im Sinne des § 24 Nr. 1 ..."

Einkommensteuergesetz (EStG) § 34

Welche Vorteile können Sie aus Ihrem Wissen um die (Ein-)Fünftelregelung ziehen?

Aufgrund der (Ein-)Fünftelregelung müssen Sie auf außerordentliche Einkünfte wie die begünstigten Veräußerungsgewinne und Abfindungen weniger Steuern zahlen, als auf normale Gewinne oder Einkünfte.

Jedoch hat die Finanzverwaltung für die genaue Anwendung zusätzliche Regelungen erlassen, die in Anwendungsschreiben enthalten sind. So wurde die Anwendung der (Ein-)Fünftelregelung davon abhängig gemacht, dass es zu einer "Zusammenballung der Einkünfte" kommt (siehe: abfindunginfo.de).

Was sollten Sie beachten, um keinen Schaden durch die Anwendung der (Ein-)Fünftelregelung zu erleiden?

Sie sollten vor der Steuererklärung genau die verschiedenen Varianten kalkulieren, um zu übersehen, ob Sie durch die (Ein-)Fünftelregelung tatsächlich einen Steuervorteil bekommen, oder nur eine Steuerstundung erhalten, vielleicht sogar mit einer Steuernachzahlung rechnen müssen. Auch hierzu finden Sie Hinweise unter abfindunginfo.de

Achtung Falle: Falls Sie "negative Einkünfte" im Jahr der Abfindung haben, weil Sie z.B. zuviel gezahlten Lohn zurückzahlen müssen, git für die Anwendung der Fünftelregelung EStG § 34 Abs. 1 Satz 3. Das bedeutet, zunächst ist der Negativbetrag von dem steuerpflichtigen Teil der Abfindung abzuziehen, dann zu Fünfteln usw. Mit anderen Worten: Sie zahlen vermutlich mehr Steuern als wenn Ihre Einkünfte nahe 0 währen. Damit will der Gesetzgeber verhindern, dass bei negativen Einkünften die Abfindung nicht besteuert würde.

Wie denken andere über Steuerbegünstigungen wie die "Fünftelregelung"?

Baron Amschel Meyer Rothschild: "Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig"

Franz Klein: "Wen, in bestimmten Einkommensbereichen das Steuerrecht ohne Vergünstigungen voll trifft, der kann nicht überleben."

Weiterführende Links

Rechenbeispiel für (Ein-)Fünftelregelung
Rechenbeispiel für (Ein-)Fünftelregelung bei negativen Einkünften.
"Zusammenballung der Einkünfte"

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www.gesetze-ganz-einfach.de/estg/estg34.htm; letzte Aktualisierung: 16.06.2010